Am 31.01.2023 findet ab 14.00 Uhr in Düsseldorf beim Logistik.NRW Mitglied Scheren Logistik die nächste Sitzung des Netzwerks ChemieLogistik.NRW statt.
Die Initiative macht sich dafür stark, dass Kommunen bei der Entscheidung über die vor Ort anzuordnende Höchstgeschwindigkeit mehr Freiheit erhalten. Gegenwärtig regelt §45 der Straßenverkehrsordnung, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen beziehungsweise vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.
Zum Jahresbeginn hat das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den Startschuss zur neuen Förderperiode für das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm Nordrhein-Westfalen gegeben.